Hier vertrete ich einen Arbeitnehmer, der als Account Manager in der Holding eines größeren Konzerns tätig ist. Meinem Mandanten wurde betriebsbedingt gekündigt, da die Holding den gesamten Bereich aufgelöst hat. Unsere Klage hatte in zwei Instanzen Erfolg, da die Arbeitgeberin meinem Mandanten einen Arbeitsplatz in der Tochtergesellschaft hätte anbieten müssen. Der Arbeitgeber wandte ein, dass er keinen Einfluss auf die Tochtergesellschaft habe und daher kein Arbeitsplatz von dort aus hätte angeboten werden müssen.
Wir haben dagegen dargelegt, dass es sich letztlich um einen Betriebsübergang handelte, der die Kündigung unwirksam machte.