Mein Mandant, ein Handelsunternehmen, verteilte in den vergangenen Jahren Prämienzahlungen an verschiedene Mitarbeiter. Dabei handelte er ohne ein spezielles System, sondern agierte von Fall zu Fall nach dem berühmten „Nasenfaktor“. Ein Arbeitnehmer, der gar keine Prämie erhalten hatte, klagte nun auf eine solche. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Begründet wurde das mit dem Argument, dass keine nachvollziehbare Systematik vorhanden war. Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich frei, von Fall zu Fall über Zuwendungen zu entscheiden. Gibt es kein System, so ist das grundsätzlich unschädlich. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung erwächst daraus erst, sofern es eine Systematik gibt, auf deren Basis eine Gleichbehandlung verlangt werden kann.