Mein Mandant stellt Fahrwerksysteme für die Automobilindustrie her. Ein Zulieferer lieferte ihm mangelhafte Teile, die mein Mandant sodann verarbeitete und das Endprodukt dann an einen Automobilhersteller lieferte. Es kam später bei dem Automobilzulieferer zu einem Rückruf und daraus folgend zu erheblichen Aufwendungen meines Mandanten.

Vor dem Landgericht hatten wir Regressklage gegen den Zulieferer erhoben. Der Hauptaufwand meines Mandanten bestand darin, dass er mit eigenem Personal mehrere tausend Arbeitsstunden für die Organisation und die Durchführung des Rückrufes aufwenden musste. Der verklagte Zulieferer wandte ein, dass es sich dabei nicht um einen Schaden handele, sondern es seien „Sowiesokosten“, denn mein Mandant hätte sein Personal ja ohnehin bezahlt. Das wird von einigen Gerichten in der Tat so gesehen. Das von uns angerufene Landgericht teilte diese Ansicht nicht und sprach meinem Mandanten vollen Ersatz der Personalkosten zu. Auch Aufwand für eigenes Personal kann danach als Schadensposten angesetzt werden. Diese Thematik ist erst seit einigen Jahren zugunsten des geschädigten Kunden in Bewegung.