Ich vertrete hier einen mittelständischen KFZ Zulieferer. Ein wichtiger Lieferant meines Mandanten hat für seine Teile die Preise kurzfristig um 100% erhöht und mit Lieferstopp gedroht, sofern dem Verlangen nicht nachgekommen wird.

Ich habe vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der Lieferant zu den alten Preisen weiter liefern muss. Im Angesicht dieser für uns günstigen einstweiligen Verfügung haben dann mein Mandant und der Lieferant einen umfassenden Vergleich zur fairen Weiterbelieferung geschlossen.
Die Hürden für eine solche sog. Leistungsverfügung sind sehr hoch. Jedoch sehen die Gerichte zunehmend, dass mittels ungerechtfertigter und extremer Preiserhöhungen oder Lieferstopps „Wildwestmethoden“ um sich greifen. Daher sind die Chance mittlerweile durchaus gegeben, eine Leistungsverfügung zu erwirken.