Dr. Martin Höner, LL.M.
Arbeitsrecht für Executives, Führungskräfte & Organe
Arbeitsrecht für Executives, Führungsrkäfte & Organe
Die arbeitsrechtliche Beratung von Executives und Führungskräften erfordert besondere Erfahrung, denn hier ist die rechtliche Lage bisweilen kritischer, als bei Arbeitnehmern, die nicht in Leitungsfunktionen tätig sind.
Der Begriff des Executives ist weit gefasst. Nicht nur Angestellte mit besondere Verantwortung, sondern auch Geschäftsführer, also z.B. Organe einer GmbH, bedürfen einer besonderen Beratung. Denn die meisten Geschäftsführer sind in Hinblick auf ihre Interessenlage durchaus eher Arbeitnehmer als dass sie Unternehmer sind.
Ich berate und begleite Sie dabei auch bei der erforderlichen besonderen Gestaltung des Arbeits- oder Dienstvertrages.
Nur einige Besonderheiten:
Die Persönliche Haftung
Der Haftungsmaßstab für Executives ist strenger. Mit der Verantwortung und mit dem Gehalt steigt das Anforderungsprofil und ggf. auch das Risiko, das für Sie persönlich aus der Tätigkeit erwachsen kann. Hier gilt es, durch kluge Vertragsregelungen diese Risiken zu erkennen und zu minimieren.
D & O Versicherungen
Um das durchaus hohe persönliche Haftungsrisiko zu begrenzen, sind unbedingt sog. D & O Versicherungen zu erwägen, die der Arbeitgeber abschließen muss. Hier finden sich allerdings oftmals schwerwiegende Mängel in der Police, die letztlich dazu führen kann, dass Sie „im Regen stehen“, wenn es darauf ankommt.
mangelnder Kündigungsschutz
Als Executive sind Sie unter Umständen Leitender Angestellter mit sehr reduziertem Kündigungsschutz. Diese Konstellation sollte sowohl bei Vertragsschluss, als auch bei eventuellen Trennungsszenarien, professionell beachtet werden.
Als Geschäftsführer gilt der Schutz des Arbeitsrechts praktisch gar nicht.
Auslandsaufenthalte
Executives werden oftmals für begrenzte Zeit im Ausland tätig. Derartige Vertragskonstellationen sind exakt zu gestalten, um die spätere Rückkehr zu gewährleisten und um Nachteile bei der Sozialversicherung zu vermeiden.
Geschäftsführerverträge
Executives arbeiten oft mit Mehrfachverträgen. Es gibt den Arbeitsvertrag und oftmals noch „Nebenverträge“ als Geschäftsführer von Konzerngesellschaften. Hier sind haftungsrechtliche und kündigungsrechtliche Fallstricke zu vermeiden.
COMPLIANCE
Nicht zuletzt spielt das Thema Compliance eine grosse Rolle. Executives haben diesbezüglich strenge gesetzliche Vorgaben zu beachten und auch umzusetzen. Das ist Teil der ungeschriebenen Stellenanforderungen. Auch in diesem Zusammenhang berate ich Sie, so dass Ihre persönlichen Risiken haftungsrechtlich beherrschbar bleiben.
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…um den klaren Blick zu behalten